Jede Woche Jubelangebote ...
Darauf können Sie sich verlassen!
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen für die 5 Jahre MultiGarantie Aktion
- Versicherungsbestätigung
- Der in dieser Garantieurkunde genannte Fachhändler schließt zugunsten des unterzeichnenden Urkundeninhabers (versicherte Person) eine Versicherungsleistung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstr.1 65193 Wiesbaden , zu den nachstehenden Bedingungen ab.
- Dieser Vertrag wird verwaltet und betreut durch die Inter Assurance International Versicherungsmakler GmbH.
- Grundlage des Versicherungsschutzes
- Der genaue Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den nachstehenden Versicherungsbedingungen.
- Versicherte Person
- Versicherte Person ist der Inhaber der Garantieurkunde. Die Garantie ist nur durch einen autorisierten Fachhändler schriftlich auf eine andere versicherte Person übertragbar.
- Versicherte Sachen
- Versicherte Sachen sind die in der Garantieurkunde eingetragenen Geräte.
- Versicherungssumme
- Versicherungssumme ist der Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer eines jeden in dieser Garantieurkunde eingetragenen Gerätes.
- Die Versicherungssumme bildet die maximale Entschädigungsgrenze im Schadenfall.
- Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz besteht mit den jeweiligen Laufzeiten ab Kaufdatum und ist nicht verlängerbar.
- Maßgebend für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die nachstehenden Versicherungsbedingungen.
- Garantieverlängerung
- Die expert-MultiGarantie deckt für die in dieser Garantieurkunde eingetragenen Geräte unter Ausschluss von Folgeschäden innerhalb der umseitig aufgeführten Laufzeit ab Kaufdatum folgende Schäden bzw. Verluste:
- Während der Laufzeit der Herstellergarantie- oder Gewährleistungszeit tritt die expert-MultiGarantie ein bei nicht durch die Herstellergarantie oder Gewährleistung gedeckte Sachschäden durch plötzlich und unvorhersehbar eintretende Ereignisse. Abgesichert sind: Schäden durch Blitzschlag, Überspannung, Brand, Explosion, Implosion, Kurzschluss, Ungeschicklichkeit, Bodenstürze sowie Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub.
- Nach Ablauf der Herstellergarantie- oder Gewährleistungszeit besteht zusätzlich eine Deckung gegen Sachschäden, die auf Material- oder Konstruktionsfehler, auf Werkstätten- und Montagefehler, Herstellungsfehler bzw. auf Abnutzung oder Verschleiß des Gerätes zurückzuführen sind.
- Schäden an Wäsche, die in Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen sind bis maximal 300,- EUR pro Schadenfall abgesichert.
- Schäden an Gefriergut, die in Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen sind bis maximal 300,- EUR pro Schadenfall abgesichert.
- Schäden an Fernbedienungen sind 24 Monate ab Kauf- bzw. Auslieferungsdatum in der Garantiedeckung enthalten.
- Wird nach einem Totalschaden oder dem bedingungsgemäßen Abhandenkommen eines Gerätes eine Entschädigung geleistet, so erlischt der Versicherungsschutz für die Garantieverlängerung und ist nicht auf ein neues Gerät übertragbar. Es erfolgt keine Rückzahlung der nicht verbrauchten Prämie.
- Beitragszahlung
- Den Beitrag für diese Leistung leitet der umseitig genannte Fachhändler aus dem Rechnungsendbetrag an die R+V weiter.
- Leistungsfall
- Die Ausübung der Rechte im Leistungsfall steht dem Inhaber der Garantieurkunde als versicherte Person direkt zu.
- Ersatzleistung; Umfang der Entschädigung
- Bei Schäden an den Geräten werden die anfallenden Reparaturkosten des in der Garantieurkunde genannten Fachhändlers oder eines von der Inter Assurance GmbH autorisierten Betriebes ersetzt und direkt mit diesem verrechnet.
- Abhandengekommene Geräte bzw. Totalschäden werden durch den Fachhändler oder einen von der Inter Assurance GmbH autorisierten Betrieb durch gleichwertige Geräte ersetzt.
- Die R+V Allgemeine Versicherung AG behält sich das Recht vor, im Ausnahmefall durch die Inter Assurance GmbH per monatlicher Abrechnung eine Barauszahlung an die versicherte Person vorzunehmen, die den erwarteten bzw. bereits entstandenen Reparaturkosten entspricht. Es wird jedoch in jedem Fall nicht mehr als der Zeitwert des Gerätes ersetzt.
- Zeitwert
- Zeitwert ist die Versicherungssumme unter Berücksichtigung eines Abzugs entsprechend dem technischen Zustand des Gerätes unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, insbesondere für Alter und Abnutzung.
- Der Zeitwert errechnet sich wie folgt: Nach Ablauf des 24. Monats nach dem in dieser Garantieurkunde eingetragenen Verkaufsdatum wird eine jährliche Abschreibung in Höhe von jeweils 20% vorgenommen (Zeitwert). Diese 20% errechnen sich aus dem in dieser Garantieurkunde aufgeführten Verkaufspreis (Versicherungssumme) wobei der minimale Zeitwert auf 40% festgelegt wird. Der Zeitwert beträgt im 1. Jahr 100% 2. Jahr 100% 3. Jahr 80% 4. Jahr 60% 5. Jahr 40% des in der Garantieurkunde eingetragenen Verkaufspreises.
- Ausschlüsse für die expert-Multigarantie
- Schadenaufwendungen, für die der Hersteller/Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einzutreten hat.
- Schäden an Hilfs- und Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmitteln, z.B. Toner, Kühl- und Löschmittel, Farbbänder, Filme, Bild- und Tonträger usw., sowie an sonstigen Teilen, die während der Lebensdauer er-fahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B., Sicherungen, Lichtquellen (z.B. von Projektoren), Batterien, Glühbirnen, PC-Mouse usw.; sowie an Zubehörteilen, z.B. Kabeln, Gummischläuchen usw.
- Schäden an Fernbedienungen nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsbeginn (Kaufdatum).
- Störungen, die durch Einstellung laut Bedienungsanleitung des Herstellers behoben werden können.
- Schäden durch unsachgemäße Reparatur, Behandlung, Bedienung, Pflege oder unzureichende Wartung (z.B. der unsachgemäße Einsatz von Entkalker- und Reinigungsmitteln).
- Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden.
- Schäden an oder durch Software.
- Schäden oder Störungen am Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können.
- Schäden durch unzureichende Verpackung der Geräte bei Transport oder Versand.
- Schäden von geringem Ausmaß (z.B. Schrammen, Kratzer), die den Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen.
- Schäden, die von einer anderen Versicherung oder Garantie reguliert werden.
- Schäden, für die ein Dritter als Hersteller oder Händler bzw. Reparaturbetrieb einzutreten hat.
- Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen und Kernenergie.
- Abhandenkommen versicherter Geräte durch einfachen Diebstahl (gem. § 242 StGB).
- Verlust oder Liegenlassen versicherter Geräte.
- In der Garantiedeckung sind nicht enthalten:
- Eil- Luft- und Expressfracht
- Überstunden sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
- Kosten, die auch dann entstanden wären, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (z.B. für Wartung des Gerätes)
- Überprüfungskosten, wenn kein Sachschaden am Gerät entstanden ist
- zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, daß anläßlich eines Versicherungsfalles Änderungen oder Verbesserungen vorgenommen werden
- Kosten, die nach Art oder Höhe in der Versicherungssumme nicht enthalten sind
- Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung
- Kosten, die die regulär zu erwartenden Reparaturkosten übersteigen, wenn der Hersteller keine Ersatzteile liefern kann.
- Vermögensschäden, insbesondere nicht für Vertragsstrafen, Schadenersatzleistungen an Dritte und Nutzungsausfall versicherter Geräte.
- Obliegenheiten der versicherten Person
- Der Schaden an einem Gerät muß dem expert Mitgliedsunternehmen oder der Inter Assurance GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat gemeldet werden.
- Die Garantieurkunde muß jeder Schadenmeldung beigefügt sein.
- Es dürfen keine wichtigen Angaben, die zur Aufklärung führen könnten, verschwiegen und/oder verheimlicht werden.
- Aufgrund von Beschädigung ausgetauschte Teile bzw. Geräte, die bei der versicherten Person nach erfolgter Reparatur verbleiben, sind mindestens so lange aufzubewahren, bis eine abschließende Schadenbearbeitung erfolgt ist.
- Verletzt die versicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der o.g. Obliegenheiten, so ist die R+V Allgemeine Versicherung AG von der Leistungsverpflichtung gemäß abgeschlossener Garantieverlängerung gegenüber der versicherten Person befreit.
- Hatte eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder Einfluß auf die Feststellung des geltend gemachten Schadens noch auf die Feststellung oder den Umfang der Schadenhöhe, so entfällt die Befreiung von der Leistungspflicht.
- Wird der Verbleib abhanden gekommener Geräte ermittelt, so hat die versicherte Person dies dem Fachhändler oder der Inter Assurance GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Wurde Ersatz für ein abhandengekommenes Gerät geleistet, das später wieder aufgefunden wurde, so wird das wieder aufgefundene Gerät Eigentum der R+V Allgemeine Versicherung AG und ist von der versicherten Person dem umseitig genannten Fachhändler oder der Inter Assurance GmbH auszuhändigen.
- Das durch Sie erworbene Gerät ist versichert durch:
- R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstr.1 65193 Wiesbaden
- Bei Fragen zu Ihrer Garantieverlängerung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachhändler oder an: Inter Assurance International Versicherungsmakler GmbH, Kattjahren 8, 22359 Hambug. Tel.: (040) 514833-0 Fax.:(040) 514833-99
- Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Die versicherte Person willigt ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus dem Vertrag oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko/Vertragsänderungen ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder den Verband der Schadenversicherer e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitigen (Versicherungs-) Verträgen. Die versicherte Person willigt ferner ein, dass die R+V Allgemeine Versicherung AG ihre allgemeinen Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für sie zuständigen Makler/Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Versicherungsangelegenheiten dient.
- Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt die versicherte Person weiter ein, dass Inter/R+V ihre allgemeinen Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte.


